Rechtsanwältin Annette Herbst aus Rehau - Klammer

Leistungen & Schwerpunkte
Rechtsanwältin Annette Herbst aus Rehau

Meine Tätigkeitsschwerpunkte

  • Ehe- und Familienrecht

  • Verkehrsrecht

  • Mietrecht

  • Arbeitsrecht

  • Forderungsbeitreibung

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Sparen Sie Zeit,
Geld und Nerven

Ich möchte Sie dabei unterstützen, eventuelle rechtliche Konflikte möglichst schon im Vorfeld zu erkennen, diese zu vermeiden und, wenn sie eingetreten sind, effizient und möglichst gütlich zu bereinigen.

Wo das nicht (mehr) möglich ist, werde ich mit Ihnen Chancen und Risiken einer prozessualen Durchsetzung Ihrer Interessen erörtern, damit Sie guten Gewissens entscheiden können, ob sich ein Rechtsstreit für Sie lohnt.

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Kompetenz und Erfahrung

Ist dieser erforderlich, werde ich Ihre Interessen auch vor Gericht sachlich und mit dem gebotenen Nachdruck vertreten. Hierbei kann ich auf anwaltliche und insbesondere prozessuale Erfahrung seit 1997 zurückgreifen. Um Ihre Interessen sach- und fachgerecht vertreten zu können, bilde ich mich ständig fort und ich arbeite in Bürogemeinschaft eng mit der Steuerkanzlei Schwertfeger (im selben Haus) zusammen, so dass bei eventuell aufkommenden steuerrechtlichen Fragestellungen kompetente Unterstützung „Tür an Tür“ gewährleistet ist.

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Fair und vertrauensvoll

Grundlage für Ihren – und damit auch meinen Erfolg – ist eine faire, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass ich Sie von Anfang an vorbehaltlos über alle Kosten informiere, die mit dem Mandat verbunden sind.

Scheidung online

Um Sie schnellstmöglich und umfassend bei Ihrer geplanten Scheidung beraten und unterstützen zu können, können Sie hier vorab bereits wichtige Daten für die Bearbeitung Ihres Falles eintragen. Sie erleichtern uns damit die Arbeit, verpflichten sich durch Ihre Angaben aber zu nichts. Erst nach einem persönlichen Kontakt, Eingang einer von Ihnen unterzeichneten schriftlichen Vollmacht und einer Mandatsbestätigung durch mich entsteht ein Vertragsverhältnis.

Bitte beachten Sie, dass entgegen landläufiger Meinung auch eine nur telefonische Erstberatung grundsätzlich nicht kostenlos erfolgt. Ich verweise insoweit auf § 34 RVG. Bei Verbrauchern beträgt die Gebühr für eine erstes Beratungsgespräch maximal € 190,-- zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Persönliche Daten der Eheleute

Angaben zur Heirat

Angaben zur Trennung

Ehefrau
Ehemann
keiner
ja
nein
ja
nein
weiß nicht

Angaben zu Kindern

Ehefrau
Ehemann
Ehefrau
Ehemann
Ehefrau
Ehemann
Ehefrau
Ehemann

Angaben zur Berechnung der Scheidungskosten und Gerichtsgebühren

Ehevertrag/ Notarielle Trennungsfolgenvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung

ja
nein

Wünschen Sie weitere Regelungen im Rahmen des Scheidungsverfahrens ?

Kontaktmöglichkeiten für eventuelle Rückfragen

weitere Mitteilungen und Fragen

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Gern würde ich für Sie tätig werden. Kontaktieren Sie mich - ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

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